Sondierungsbereiche für künftige BSAB(Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) sind Bereiche, deren Inanspruchnahme für andere raumbedeutsame Nutzungen, Planungen und Maßnahmen unzulässig ist, sofern diese Nutzungen mit einer potenziellen künftigen Nutzung der Lagerstätte nicht vereinbar sind. Für die Darstellung in eine BSAB-Fläche wäre erst ein weiteres Regionalplanänderungsverfahren erforderlich.
BSAB-Flächen(Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) sind Abgrabungsbereichederen Abbau zu gewährleisten ist. Dazu mussein separates fachrechtliches Zulassungsverfahren durchgeführt werden, z.B. ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz, Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, durch Kreise und kreisfreie Städte.