Sie finden auf dieser Seite zunächst ein paar Downloads von Muster Anschreiben.
Unten finden sie ein Beispiel Anschreiben von Meegen, hier können Sie sich für Ihre Argumentation inspirieren lassen.
Günter
van
Meegen
,
Kalkarer
Straße
26,
47551
Bedburg-Hau,
Tel.
02821-69208,
Mail:
v.meegen@t-online.de
An
die
Kreisverwaltung
Kreis
Kleve
- landrätin
-
Fachbereich
Technik
-
Bauen
und
Umwelt
-
Verwaltung
Nassauerallee
15
-
23
47515
Kleve
Bedburg-Hau, .......
2021
Betr.:
Planfeststellungsverfahren Trockenabgrabung
„Saal 'sehe Feld"
Bedburg
Hau
,
in
der
Ortschaft
Hau.
Hier:
Bedenken
gegen
das
Vorhaben
z.K.:
Bürgermeister
der
Gemeinde
Bedburg-Hau,
Stephan
Reinders
Sehr
geehrte
Frau
Landrätin
Silke
Gorißen
,
Sehr
geehrter
Herr
van
Hall,
hiermit möchte
ich meine Bedenken
zu der geplanten Abgrabung
„Saal 'sehe Feld"
in der
Ortschaft
Hau
mitteilen. Auch als nicht
direkt
Betroffener
(kein direkter
Anlieger)
fühle
ich
mich
doch
als
Bürger
der
Gemeinde
betroffen.
Zum
einen,
weil
das
Landschaftsbild, die Kulturlandschaft für Jahrzehnte
verändert
sein wird,
und
zum
anderen,
weil
ich
die
Antoniterstraße
sehr
oft
als
Radfahrer
benutze.
Natürlich
sehe
ich
auch
die
negativen
Auswirkungen
für
die
Bürger*innen
des Ortsteils
Hau.
Zu
den
Planunterlagen
und
Gutachten:
Katasteramtliche Bezeichnung
der Flurstücke:
Auf der Karte sind die
Eigentümer*innen der
benachbarten
Grundstücke/Flurstücke namentlich
aufgeführt
und damit
öffentlich
gemacht. Das ist ein
Verstoß
gegen den
Datenschutz.
Einmündungsbereich öffentliches
Verkehrsnetz:
Laut Plan soll hier ein Baum
gefällt
werden.
Schaut
man
sich
das
vor
Ort
an
dürfte
klar
werden,
dass
es
mit
einem
Baum
nicht
getan
ist.
Bei
der
Ein-
und
Ausfahrt,
bedingt
durch
die
Breite
der
LKW's
,
eine
Beschädigung
der
benachbarten
Bäume
nicht
zu
vermeiden
sein
wird.
Auch bei der Auskofferung
und Asphaltierung
der Einfahrt
sind
Wurzelschädigungen
unvermeidbar.
Es
wird
nicht
bei
einem
Baum
bleiben.
Verkehrsrechtliche Erschließung:
Hier wird angegeben, dass in
Höhe der Einfahrt
zum
Abgrabungsgelände
die
Antoniterstraße
erweitert,
zwei
Ausweichbuchten
angelegt
werden
sollen.
An
dieser
Stelle
ist
die Antoniterstraße
ein
Hohlweg.
Durch
Erweiterung
und Ausweichbuchten
muss
auf
der
gegenüberliegenden
Seite
der
Einfahrt
die
Böschung
abgetragen
werden.
Dort
stehen
Bäume
und
Buschwerk.
Die
Erweiterung,
die Ausweichbuchten können nur angelegt
werden im Einvernehmen
mit
den Eigentümer
*innen. Ein
Einvernehmen,
vertraglich
abgesichert,
liegt jedoch
nicht
vor.
Die
Antoniterstraße
soll
bis
zur
Bundesstraße
9,
ca.
580
Meter,
für
die
An-
und
Abfahrt
genutzt
werden.
Es wird nicht dargestellt
wie im ganzen
Verlauf
der
Straße Begegnungsverkehr geregelt
werden soll. Dargestellt
ist auch nicht
wie der
Einmündungsbereich
Antoniterstraße/B
9
gestaltet
werden
soll.
Dazu
fehlt
auch
eine
Stellungnahme
von Straßen NRW.
Am Einmündungsbereich sind durch den
Starken
Verkehr
auf
der
B
9,
Probleme
evtl.
Unfälle
vorprogrammiert.
Die Antoniterstraße ist nicht nur für Bedburg-Hauer
ein beliebter
Rad- und
Fußweg,
der nicht nur an Wochenenden
genutzt
wird, sondern auch während der Woche
nach
Feierabend.
Durch
die
Betriebszeiten
Mo.
-
Sa.
bis
20
Uhr
sind
Konflikte
vorprogrammiert.
Die
Antoniterstraße
wird
auch
von
Schulkindern
(Hauer
Grenzweg,
südl.
Teil
Saalstraße,
Apostelweg
und
Waldstraße}
genutzt.
Es
wird
also
eine
erhebliche
Gefährdung
des
o.
a
.
Personenkreises
unvermeidbar
sein.
Auch
ist
nicht
geregelt
wer
für
die
unvermeidlichen
Straßenschäden
aufkommt.
Die
Straße,
der
Untergrund
ist
nicht
für
eine
dauerhafte
LKW-Belastung
ausgelegt.
An der Antoniterstraße befindet
sich
das Feuerwehrdepot Hau.
Hier dürfte der
schnellstmögliche
Einsatz
der
Wehr
Richtung
Süden
nicht
zu
allen
Zeiten
gewährleistet
sein.
LKW-Transporte
: Nach Angaben des
Betreibers
wird davon ausgegangen,
dass
max.
40
LKW-Fahrten
pro
Tag
stattfinden.
Dies
ist
jedoch
keine
Festschreibung,
Begrenzung
und kann je
nach Bedarf erhöht werden. Demnach
sind
die weiteren
Berechnungen,
z.
B.
für
die
schalltechnische
Untersuchung,
nicht
ausreichend
bzw
.
fehlerhaft.
Betriebszeiten
:
Zu
den
Betriebszeiten
gibt
der
Antragsteller
an,
dass
diese
von
montags
bis
samstags,
von
7
Uhr
bis
20
Uhr
sein
sollen,
also
pro
Tag
13
Stunden,
pro
Woche
78
Stunden.
Wie bereits
erwähnt
geht
dies
über
den
normalen
Feierabend
hinaus. Zusätzlich
auch
über die normale Mittagszeit/Ruhe. Und das
über
einen Zeitraum
von 38 Jahren. Das
erscheint
mir für die direkten
Anlieger,
aber auch für den angrenzenden
nahen
allg. Siedlungsbereich, nicht tragbar
zu
sein.
Allg.
Siedlungsbereich
: Als 1999 die
BSAB-Fläche im RPD ausgewiesen
wurde, lag
der
ASB
viel
weiter
von
der
BSAB-Fläche
entfernt.
Damals
gab
es
den
Siedlungsbereich Hebbenhof
, Baumanshof
,
die
Bebauung
Antoniterstraße Nr. 20 -
56 und
Alte
Landstraße
54
-
66
noch nicht.
Auch
nicht
der
Neubau
der
LVR-Klinik,
Grüner
Winkel
2a,
200
Meter
von
der
BSAB-Fläche
entfernt.
Im
neuen
RPD
wurden
jetzt auch die Flächen
„ Lindenpuhl
"
Flur 22/Stück 130 (grenzt direkt an BSAB
Fläche}
und „ Looke
Kathe"/" Kickhövel
" Flur 30/Stück 42/44 als ASB ausgewiesen.
Es ist also zu erwarten,
wenn der Antragsteller
noch weitere Grundstücke erwerben
kann,
dass
die
Beeinträchtigung
noch
größer
ausfallen
wird.
Schalltechnische Untersuchung:
Im Verzeichnis
der eingereichten
Unterlage unter
C 01
wird die Schalltechnische Untersuchung als
Entwurf bezeichnet.
Ein Entwurf
dürfte
damit
keine
Endfassung
eine
Schalltechnische
Untersuchung
darstellen.
An
der
Ostseite
der
gepl.
Abgrabung
soll
ein
4
Meter
hoher
begrünter
Wall
entlang
der Bahnlinie
aufgeschüttet
werden.
Hier fehlt die Untersuchung
wie sich
der
Schall
{Schallreflektion)
von
der Bahnlinie
auf
den
Siedlungsbereich
Saalstraße
auswirken
wird.
An
der
nördlichen/nordwestlichen
Abgrabungsgrenze
ist
kein
Wall
vorgesehen.
Hier
kann
der Schall unbegrenzt
über die
Ackerfläche
auf den Siedlungsbereich
ausbreiten.
Zum
Siedlungsbereich
Antoniterstraße
470
Meter,
zum
Bereich
Kirche
400
Meter
und
zur
LVR-Klinik
200 Meter.
In
dem
„Gutachten"
geht
man
davon
aus,
dass
es keine
gewerbliche
Vorbelastung
gibt
und
damit
der
Antragsteller
die
Richtwerte
der
TA
Lärm
ausschöpfen
kann.
Das
kann
so
nicht
stimmen,
denn
durch
den
Bahnbetrieb
gibt
es
sehr
wohl
eine
Vorbelastung.
Eine weitere Vorbelastung
besteht, durch die An- und Abfahrten
von
LKW's
der
Abgrabung
an
der
Pulverturmstraße, die
auch
über
die
Saalstraße
fahren.
Ein
weiterer
Punkt
ist
der
allg.
Straßenverkehr
auf
der
B
9
und
der
dadurch
entstehende
Lärm, der mehr oder weniger
übers freie Feld in den Siedlungsbereich
Hau
vordringt.
Baurecht
:
Nach
dem
Baurecht
muss
für
eine
Aufschüttung
über
2
Meter
Höhe
und
ab
einer
Fläche
von
400
qm
eine
Baugenehmigung
vorliegen.
Grundwasser:
In
der
allg.
Zusammenfassung
{auch
an
anderen
Stellen
des
Antrages)
geht
der
Antragsteller
von
einer
Abgrabungstiefe
von
16,80
m
NHN
aus
und
rechnet
doch mit einem
Grundwasserstand von 15 m. An anderer
Stelle
wird
erwähnt,
dass
der
Abbau
bis
1
Meter
über
dem
Grundwasserniveau
liegen
soll.
Ich
halte
das für sehr optimistisch.
Die
Abgrabungstiefe sollte
wesentlich
höher dem
Grundwasserstand liegen, auch hinsichtlich
der späteren Verfüllung.
Eine
Kontamination
des Grundwassers
durch
Betriebsstoffe ist nicht auszuschließen,
auch
nicht
bei
der
späteren
Verfüllung.
Verfüllung:
Nach
welcher
Einbauklasse
soll
verfüllt
werde?
Bekanntlich
dürfen
doch
bei Abgrabungen
unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht,
auch
Bodenmaterialien
verwendet
werden,
die
die
Zuordnungswerte
überschreiten
verwendet
werden. Es
können also Böden mit
vorgegebenen
Grenzwerten
(Überschreitung möglich)
über
Arsen, Blei, Cyanid, Quecksilber
uvm. verfüllt
werden.
Zulässiges
Bodenmaterial
kann auch andere mineralische Fremdanteile
enthalten
(Bauschutt,
Schlacke
Ziegelbruch)
bis
10
Vol.
%
pro
qm.
Der Antragsteller
gibt für das
Bodenmaterial
die Vorsorgewerte
in Anhang
2 Nr. 4
BBodSchV
an.
Dort
sind jedoch
die
Werte
für
Kinderspielplätze,
Wohngebiete,
Park
Freizeitanlagen
u.
Gewerbegrundstücke
angegeben,
nicht
für
Abgrabungen.
Der
Antragsteller
gibt
an,
dass
die
Bodenschicht
über
der
Verfüllung
1
Meter
aufweisen soll. Die
Bodenschicht
oberhalb der Verfüllung
muss eine Mindestmächtigkeit
von
2
m
aufweisen.
Erlasses
MKULNV
vom
17.09.2014
„Auf-
und
Einbringen
von
Materialien
unterhalb
oder
außerhalb
einer
durchwurzelbaren
Bodenschicht"
:
Im Antrag
aufgeführt.
Ich möchte
darauf
hinweisen, dass der Erlass MKULNV vom
l
7.09.2014_in einer
korrigierten Fassung
vom 1.12.2014
vorliegt.
Darin Zitat:,,
Da
Bodenmaterial
in den benötigten
Qualitäten
aufgrund
vorliegender
Erfahrungen
nur
in begrenztem
Maße
zur Verfügung
steht,
sollten
Verpflichtungen zur Verfüllung
- z.B.
von
Abgrabungen
bei
der
Planung
von
Abgrabungsbereichen und
im
Rahmen
von
Abgrabungsgenehmigungen
oder
zur
Konturierung
von
Aufschüttungen
-
nur
in
dem
Umfang
eingegangen
werden,
wie
geeignetes
Bodenmaterial
zur
Verfügung
steht."
Es
sollte
also
nur
eine
Teilgenehmigung
erfolgen.
Der
Antragsteller
soll
nachweisen
wie viel geeignetes
Bodenmaterial
für
welchen Zeitraum
zur Verfügung steht. Der
Verfüllungszeitzaum
von
30
Jahren
ist
nicht
hinnehmbar.
Brandschutz
u. Alarmplan:
Es sollte einen Brandschutz
und Alarmplan geben. Auch
hinsichtlich
der
Gasleitung
.
Laut
LVR-Amt
für
Denkmalpflege
sind
keine
archäologisch
bedeutende n Funde
im
Vorhabengebiet bekannt.
Vor
einigen
Wochen
habe
ich
dem
LVR-Amt
für
Denkmalpflege
mitgeteilt,
dass
ein alter
Handelsweg,
,, Riswieck'sche
Weg",
von
Riswick
nach
Goch,
das
Gelände
von
Nord
nach
Süd
{Flurstücke
35
und
204)
durchschneidet,
der
im
digitalen
Geländemodell
auch
noch
sichtbar
ist.
Mit
freundlichen
Grüßen
Günter
van
Meegen